Mitgliedschaft

Sie möchten Mitglied werden?

Ein Sportverein bietet viele Möglichkeiten der Bewegung in Gesellschaft für seine Mitglieder. Gemeinsam macht vieles mehr Spaß und es wird leichter, fit und gesund zu bleiben. In unserem Verein engagieren sich viele Freiwillige, die durch Seminare und Fortbildungen ihre Prüfung zum Übungsleiter absolviert haben und ihr erworbenes Wissen sowie ihre Kenntnisse an die Mitglieder weitergeben. So entsteht ein vielfältiges buntes Angebot an Bewegungsmöglichkeiten für ältere Menschen.

Haben Sie Interesse, dann melden sich bei dem Übungsleiter oder bei der Mitgliederverwaltung und fragen nach, ob in dem gewünschten Kurs noch ein Platz frei ist. Sofern ja, können Sie an einer Schnupperstunde teilnehmen und anschließend entscheiden, ob Sie Mitglied werden möchten. Den ausgefüllten  Aufnahmeantrag übergeben Sie dem Übungsleiter. Erst wenn Sie von der Mitgliederverwaltung eine Bestätigung erhalten, sind Sie Mitglied im Verein mit allen Rechten und Pflichten.

Mitgliedschaft

Beitragsordnung

§1     Grundsatz

Die Beitragsordnung weist die Art und Höhe der Mitgliedsbeiträge und der Gebühren aus. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung.

§2     Beschlüsse

Auf Antrag des Vorstandes beschließt die Mitgliederversammlung die Beitragsordnung.

§3     Mitgliedsbeiträge

Grundbeitrag: aktive Mitgliedschaft 16,00 €/Jahr
Grundbeitrag: passive Mitgliedschaft 13,00 €/Jahr

Gruppenbeitrag: 45 Minuten Wassergymnastik/Aquajogging 75,00 €/Jahr
Gruppenbeitrag: 45 Minuten Hallengymnastik 50,00 €/Jahr
Gruppenbeitrag: 60 Minuten Nordic Walking 65,00 €/Jahr
Gruppenbeitrag: 75 Minuten Tanzsport 80,00 €/Jahr
Gruppenbeitrag: 90 Minuten Hatha Yoga 195,00 €/Jahr
Gruppenbeitrag: Wandern/Radsport 20,00 €/Jahr

1. Der Beitrag wird per SEPA Lastschriftmandat zum Fälligkeitstermin eingezogen. Ein Recht zum Widerspruch gegen die Lastschrift besteht innerhalb einer Frist von 8 Wochen ab dem Einzug des Beitrages. Bei Neumitgliedern wird der Grundbeitrag für das ganze Halbjahr und der Gruppenbeitrag nach Eintrittsdatum anteilmäßig erhoben.
2. Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein Änderungen der Bankverbindung und der Anschrift mitzuteilen.
3. Im Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung beim Landessportbund NRW, die sogenannte Sporthilfe, enthalten.

§4     Gebühren

Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

§5     Sonstiges

In den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Sport statt.

Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung am 15.04.2019